Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 46

1873 - Essen : Bädeker
46 üben. Unter dem Könige stehen als die höchsten Staats-Beamten die Minister, welche, wie der König, ihren Sitz in Berlin haben. Unter den Ministern stehen für die Provinzen die Oberprästdenten — unter diesen für die Regierungsbezirke die Regierungen — und unter den Regierungen für die Kreise die Landräthe. Es giebt im Staate 8 Minister, 11 Oberpräsidenten, 34 Regierungen und für die sämmtlichen Kreise des Staates eben so viele Landrathe. Leicht ist nun einzusehen, daß durch die große Zahl der Beamten und anderer Veranstaltungen die Verwaltung des Staates sehr viel Geld kostet. Zur Bestreitung dieser Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung, des Rechtes, des Gesetzes, kurz zur Beförderung der allgemei- nen Wohlfahrt ist jeder Staatsbürger verpflichtet, nach seinem Vermögen Abgaben oder Steuern an den Staat zu entrichten. Diese Steuern heißen Staats steuern und sind entweder 1. Grund- steuern, die vom Grund und Boden, 2. Klassen- und Einkommen- steuern, welche vom Vermögen oder Einkommen, oder 3. Gewerbe- steuern, die von den einzelnen Gewerben erhoben werden. Jeder brave Staatsbürger zahlt gerne die ihn treffenden Steuern und ist auch sonst überall bereit, für die Wohlfahrt des ganzen Staates nach Kräften mitzuwirken. Denn der Staat ist nächst der Familie und Gemeinde die große Gesellschaft, in welcher Gott unsern Vätern ihren Wirkungskreis angewiesen hat, in welcher sie mit ihren Familien Schutz stnden für ihr Leben, ihre Ehre und ihre Habe — er ist das Land, worin wir geboren worden, worin wir unsere Kindheit verleben und für unsern dereinstigen Lebensberuf in so vielen nützlichen Dingen unterrichtet werden: er ist unser Vaterland. Wie sollten wir unser Vaterland durch die That nicht lieben!? — Jeder aber, der sein Vaterland liebt, besitzt Vaterlandsliebe oder mit einem fremden Worte: Patriotismus. Der preußische Staat ist ein Theil von Deutschland, und die Bewohner reden meistens die deutsche Sprache. Darum ist er ein deutscher Staat, und seine Bewohner sind Deutsche. Aus wie viel Provinzen bestellt das Königreich Preussen? — Wie heissen sie? — In welcher Provinz wohnen wir? — In welchem Regierungsbezirk? — In welchem Kreise ? — In welcher Gemeinde ? — Wie liegen die übrigen. Provinzen von unserer heimathlichen Provinz? — Welche grenzen an unsere Provinz und welche nicht? — Gieb die Grösse und Einwohnerzahl des Staates an! — Wie heissen die bedeutendsten Gebirge des Staates? — Wo? — Wie heisst das höchste Gebirge? — Gebet jetzt an, was ihr vom Thier-, Pflanzen- und Mineralreich im Staate wisst! — An welche Seen grenzt der Staat? — Wo? — Welche Provinzen haben viele Landseen? — Wie heissen die Haupt- flüsse des Staates? — In welcher Richtung und durch welche Provinzen Messen sie? — Wie heissen die Hauptstände der Bewohner des Staates? — Wofür sorgt der Nährstand? — der Lehrstand? — der Wehrstand? — Woraus besteht-die Armee? — Wo sind die Kriegshäfen der Marine? — Jeder soll jetzt angeben, zu welchem Stande sein Vater gehört! — Wie heisst unser König? — Wie heissen die höchsten Beamten für den ganzen Staat? —'Für die Provinzen? — Für die Bezirke? — Für die Kreise? — Für die

2. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 1

1873 - Essen : Bädeker
Erster Abschnitt. Das Vaterland — Deutschland I. Die Staaten Deutschlands. A. Der preußische Staat. L Die Gemeinden. Der Ort, in welchem wir wohnen, ist unser Wohnort. Wohnen wir in einer Stadt, in einem Dorfe oder einem Weiler? — Die Bewohner einer Stadt oder eines Dorfes und der dazu gehörenden Weiler bilden zusammen eine bürgerliche Gemeinde. Die Menschen haben sich zu Gemeinden vereinigt, um einer dem andern bester hel- fen, Leistehen und sich so in einem großen Vereine dasjenige ver- schaffen zu können, was dem einzelnen Menschen und einer einzelnen Familie nicht möglich wäre. Z. B.? — Gegenseitige Hülfleistung und Unterstützung ist also der Zweck der Gemeinde. So wie nun aber in dem kleinsten Vereine, der Familie, der Vater dazu bestimmt ist, die Angelegenheiten derselben ztt ordnen und zu besorgen, damit es der Familie wohlergehe, so sind auch in der Gemeinde Personen an- geordnet, welche dafür zu sorgen haben, daß der Zweck der Gemeinde um so bester erreicht werde. Diese Personen sind der Bürgermeister und der Gemeinderath. Der Bürgermeister verwaltet die Ge- meindeangelegenheiten. Wo viele Menschen nahe zusammen woh- nen, da muß für gute Ordnung gesorgt und darauf gesehen werden, daß ein Mensch dem andern an seiner Person oder seinem Eigen- thum keinen Schaden zufüge, daß keiner die Rechte des andern störe, und jeder seine Pflicht thue. Hierfür sorgt der Bürgermeister. Er sieht darauf, daß die Straßen gehörig gereinigt werden, daß jeder Leim Verkaufe das gehörige Maaß und Gewicht gebrauche, und daß nie- mand Eßwaaren verkaufe, welche verdorben und der Gesundheit schädlich sind. Er wacht über die Sicherheit der Person und des Eigen- thums, oder er handhabt die Polizei. Ein oder mehrere Polizei- diener, Feldhüter und Nachtswächter sind ihm hierbei behülflich und stehen unter seinem Befehle. Alle öffentlichen Gebäude in der Gemeinde: die Kirche, die Schule, das Rathhaus, das Vrandspritzenhaus, ferner die Ge- meindewege, Brücken, Brunnen und Pumpen u. s. w. werden auf Kosten der Gemeinde gebaut und unterhalten, und für die Ver- pflegung der Armen und Waisen wird gesorgt. Hierzu ist aber sehr viel Geld erforderlich, und deswegen muß jeder Einwohner der Gemeinde nach seinem Vermögen Gemeinde» oder Kommunalsteuer Harsters' Leselul für Obern. Slmunan-Ausgave. 1

3. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 5

1873 - Essen : Bädeker
5 welcher ein Kreis genannt wird. Wie der Gemeinderath und der Bürgermeister für das Wohl der Gemeinde zu sorgen haben, so sind auch in einem Kreise mehrere Personen dazu bestimmt, die Angelegen- heiten des Kreises zu besorgen. So wie aber an der Spitze der Ge- meindeverwaltung der Bürgermeister als höchster Beamte der Ge- meinde steht, so steht an der Spitze der Kreisverwaltung als höchster Beamte des Kreises: der Lündralh. Die Stadt, worin der Landrath seine Amtsstube oder sein Verwaltungs-Büreau (spr. Büroh) hat, heißt die Kreisstadt, und von ihr bekommt der Kreis seinen Namen*). Wenn jedes Kind in der Schule und zu Hause thun könnte, was es wollte, so würde es in der Schule und in der Familie oft sehr schlimm hergehen. Darum müssen die Kinder ihren Eltern und ihren Lehrern gehorsam sein. Aber wenn alle Leute thun könnten, was sie wollten, dann würde es in jeder Gemeinde noch schlimmer hergehen. Denn nicht alle Menschen denken und thun, was recht ist, sondern einige fügen ihren Nächsten wohl oft Unrecht zu. Hiergegen müssen aber die guten Menschen geschützt, und die, welche Böses thun, müssen bestraft werden. Deswegen sind in jedem Kreise Personen dazu angestellt, welche die vorkommenden Streitigkeiten in Güte auszugleichen oder durch Urtheilsspruch nach den bestehenden Gesetzen zu beenden haben. Diese Personen heißen Richter. Ein oder mehrere Richter, Gericht- schreiber und noch andere Beamte bilden ein Gericht. Die Gerichte befinden sich gewöhnlich in den bedeutendsten Städten des Kreises und heißen Friedens- oder Kreisgerichte. Diejenigen Gemeinden, welche zu demselben Gerichte gehören, bilden einen Gerichtsbezirk. — Wie in der Gemeinde der Polizeidiener, so wachen in den Kreisen die Gens- darmes (spr. Schangdarme) über die Befolgung der bestehenden Po- lizeigesetze und zeigen die Uebertreter derselben dem Gerichte zur Be- strafung an. Diese Strafen sind entweder Geld- oder Gefängniß- strafen. Oft hören wir, daß Diebe, Betrüger und andere böse Menschen in das Gefängniß gesetzt worden sind. Wer aber immer thut, was recht ist, der braucht sich nicht zu fürchten, vor Gericht gebracht und — gar in das Gefängniß gesetzt zu werden. In welchem Kreise liegt unsere Gemeinde? — Wie heisst die Kreisstadt? — Wie viele Gemeinden gehören zu unserm Kreise ? — Wie liegt die Kreis- stadt von unserm Wohnorte? — Welche Gemeinden des Kreises liegen von uns östlich? — Welche südlich? — Westlich? — Nördlich? — Südöstlich? — Südwestlich? — Nordwestlich? — Nordöstlich? — Giebt es Flüsse in unserm Kreise? — Wie heissen sie? — Nach welcher Himmelsgegend Messen sie? — Wohin befindet sich also ihre Quelle? — Ihre Mündung? — Giebt es Gebirge im Kreise? — Wie heissen sie? — Zeichnet jetzt den Kreis ans die Schiefertafeln! — Sie Gemeinden des heimathlichen Kreises, die Entfernung der Orte, ihre Lage vom Wohnorte, die Landstraßen — und wo es deren giebt — die Flüsse und Gebirge des Kreises, so wie die Grenzen desselben werden an der Schultafel veranschaulicht. Auch werden die Kinder mit den wichtigsten Erwerbsquellen und andern Merkwürdigkeiten der übrigen Gemeinden des Kreises, so wie mit dem Namen, der Größe und Einwohnerzahl des Kreises bekannt gemacht.

4. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 2

1873 - Essen : Bädeker
2 bezahlen. Der Kommunal-Empfänger ist dazu bestimmt, die Ge- meindesteuer zu empfangen und die Gemeindekasse zu verwalten. Der Bürgermeister, der Gemeinde-Empfänger, der Polizeidiener u. s. w. haben ein Amt in der Gemeinde; sie sind Gemeinde-Beamte. Jeder brave Einwohner der Gemeinde befolgt pünktlich die Anordnungen der Gemeinde-Obrigkeit. Er bezahlt gerne die ihn treffende Gemeinde- steuer und ist überall bereit, für das Gemeinwohl nach seinen Kräften mitzuwirken; denn jeder gute Mensch freut sich darüber, wenn es allen Gemeindegliedern wohlergeht. — In unserer Gemeinde wohnen_____ Menschen. — Hat eine bürgerliche Gemeinde eine Kirche, so bildet sie auch eine kirchliche Gemeinde oder eine Pfarre. Es giebt aber auch bürgerliche Gemeinden, welche aus mehreren Pfarren bestehen. Die Kirchengemeinden sind entweder katholische oder evangelische Ge- meinden; an einigen Orten giebt es aber auch israelitische oder jüdische Gemeinden, deren Kirchen Synagogen heißen. Jeder Kirchengemeinde ist ein Pfarrer vorgesetzt. Der Pfarrer ist die geistliche Obrigkeit in seiner Gemeinde. Er unterrichtet die Kinder m der Religion, verkündigt Gottes Wort, hält den Gottesdienst, spendet die Heilsmittel der Kirche, tröstet die Kranken und be- gleitet die Todten zu ihrer Ruhestätte. — Jede Gemeinde hat gewöhn- lich auch ihre eigene Schule mit' einem oder mehreren Lehrern. In der Schule werden die Geisteskräfte der Kinder geweckt und ge- übt. Durch Unterricht und Erziehung sollen sie hier zu guten Menschen herangebildet werden. Kinder, welche ihre Jugendzeit gut anwenden, durch regelmäßigen Schulbesuch, Fleiß und gutes Betragen ihren Eltern und Lehrern Freude machen, werden der- einst nichliche Mitgliederder bürgerlichen und kirchlichen Gemeinde. Die Jugend ist die Zeit der Saat, Das Alter erntet Früchte, Wer jung nicht, was er sollte, that, Deß' Hoffnung wird zunichte. — Den Fleiß belohnt die Ewigkeit; Doch die verlor'ne Jugendzeit Kann Gott nicht wiedergeben. Wie heisst unser Wohnort? — In welcher bürgerlichen Gemeinde leben wir? — In welcher kirchlichen Gemeinde? — Wer ist die Obrigkeit in der bürgerlichen Gemeinde? — In der kirchlichen? — Welche Pflichten haben wir gegen die Gemeinde-Obrigkeit? — Welche gegen die geistliche Obrigkeit? — Was wisst ihr von der Entstehung unseres Wohnortes? — Nennt die bedeutendsten Gebäude unseres Wohnortes! — Gebt an, nach welcher Himmelsrichtung sie von unserer Schule liegen! — Wie führt die Strasse an unserer Schule vorbei? — Von — nach! — Gebt die Richtung der übrigen Strassen unseres Wohnortes an! Zeichnet jetzt unsere Schule und die Haup tgebäude unseres Wohn- ortes mit ! 1. die Strassen aber mit Linien auf eure Schiefertafeln! — Schreibet auf, wie diese Gebäude von unserer Schule liegen und nach weichen Bichtungen die Strassen führen t —

5. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 456

1873 - Essen : Bädeker
456 Ausland zurück war; jetzt wußte er aber auch, was er thun und wü er es angreifen müsse, um den Grund zu seiner Bildung zu legen. Und wenn es ihm auch nicht gelang, alles so herzustellen, wie es vor seiner Seele stand, vorzüglich da er die längste Zeit seiner segensreichen Regierung mit auswärtigen Feinden Krieg zu führen hatte, so hat er doch den Ruhm für sich, eben dadurch, daß er sich nicht schämte, noch als Mann und Kaiser Lehrling zu sein, seinem Volke für alle Folgezeit unendlich viel genützt zu haben. 27. Washington. Franklin. Der nördliche Theil Amerikas wurde erst spät von den Europäern angebaut; denn die ganze Gegend schien ihnen bei ihrer ersten Landung nur eine große Wildniß und das Klima sehr rauh zu sein. Dichte Urwälder, in denen wilde Indianer ihr Wesen trieben, und unermeßliche Sümpfe schreckten die ersten Europäer von diesen unwirthlichen Gegenden ab, in welchen sie nicht, wie an den schönen Küsten Mexiko's und Peru's, Gold und Silber zusammenraffen konn- ten. Erst 1584 wurde von England aus die erste Kolonie gegründet und zu Ehren der Jungfrau-Königin Elisabeth Virginien genannt. Dies erste Beispiel fand bald Nachahmung. Zwar hatten die ersten Colonisten viel von den Angriffen der Wilden zu leiden, allmählich aber trat ein erträglicher Verkehr, besonders durch den Handel, zwischen den Ureinwohnern und den Ansiedlern aus Europa ein. Mit jedem Jahre kamen nun Einwanderer auch von anderen euro- päischen Nationen herüber, größtentheils unternehmende, freiheitsliebende Männer, die, um den kirchlichen oder bürgerlichen Bedrückungen im Mutterlande zu entge- hen, in dem neuen Erdtheile einen Zufluchtsort suchten und fanden. So entstand eine lange Reihe von Niederlassungen und von Ansiedler-Gebieten oder Provinzen, unter denen Pensilvanien mit der Hauptstadt Philadelphia sich besonders hervorthat. Alle Colonisten, aus welchem Lande sie immer waren, erkannten die Ober- hoheit Englands an und trieben fast ausschließlich Handel mit diesem Reiche; England seinerseits pflegte auch die nordamerikanischen Kolonien und schützte sie gegen alle auswärtige Angriffe. Es brachte sie durch großen Aufwand zu einer solchen Blüthe, daß die Zahl der Bürger binnen 150 Jahren zu drei Millionen anwuchs. Deshalb verlangte aber England auch Abgaben, welche die Ameri- kaner jedoch nur unter der Bedingung entrichten wollten, daß sie dieselben durch ihre Abgeordneten, welche man in das englische Parlament aufnehmen sollte, erst bewilligten. England bedachte nicht, daß den Staatsbürgern, welche gleiche Pflichten haben, auch gleiche Rechte gebührten, und daß man die Mündiggewor- denen auch als solche behandeln und ihnen Theilnahme an der Gesetzgebung und Steuerumlegung zugestehen müsse; es wies die Forderungen der Amerikaner zu- rück, legte ihnen die Stempelakte, nach der sie zu allen kaufmännischen und gerichtlichen Verhandlungen Stempelpapier gebrauchen sollten, und dann die Zollaktc auf, die für die Einfuhr von Thee, Glas, Papier und Bleiweiß eine mäßige Abgabe verlangte. Der Ausführung beider Verordnungen, als ohne ihre Zustimmung gegeben, widersetzten sich die Colonisten thätlich und wurden in der Überzeugung von der Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen dadurch bestärkt, daß die Engländer beide Gesetze wieder zurücknahmen, nur daß vom Thee ein Einfuhr- zoll noch entrichtet werden sollte. Als nun 1773 im Hafen von Boston drei mit Thee beladene englische Schiffe einliefen, widersetzten sich die Einwohner der Ausladung, und als diese von dem englischen Statthalter erzwungen werden wollte, überfiel ein Hause Vermummter die Schiffe und warf 342 Kisten Thee ins Meer. Dieser Gewaltstreich war die Losung zu einem Kriege, der erst 1783 beendig: wurde. Die Provinzen traten in Philadelphia durch Abgeordnete in einen Bund zusammen, sie bewaffneten sich gegen England, zogen die Wilden und auch

6. Nr. 22 - S. 33

1904 - Breslau : Hirt
Die Verwaltung im Königreich Preußen. 33 §45. einer ganzen Provinz steht der Oberpräsident, an der Spitze eines Regierungsbezirkes steht der Regierungspräsident, an der Spitze eines Kreises der Landrat, an der Spitze einer Stadt der Magistrat, an der Spitze eines Amtsbezirkes der Amtsvorsteher, an der Spitze eines Dorfes der Gemeindevorstand und an der Spitze eines Gutsbezirkes der Gutsvorsteher. In jedem Regierungsbezirke steht unter dem Regierungspräsidenten ein Regierungs- kollegium. Dasselbe besteht gewöhnlich aus 2 Abteilungen. Die 1. Abt. ist die für Kirchenverwaltung und Schulwesen, die 2. ist die für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Die Mitglieder des Regierungskollegiums heißen Regierungsräte und werden, wie der Regierungspräsident und der Oberpräsident, vom Könige ernannt. Die Provinz verwaltet gewisse Angelegenheiten Wegebau, Landesverbesserung, Armenwesen, Irren-, Taubstummen- und Blindenanstalten u. a.) unter der Oberaufsicht der Staatsbehörden selbständig, wofür ihr aus den Einnahmen des Staatshaushaltes eine bestimmte Geldsumme überwiesen ist (Provinzial-Landtag, Provinzial-Ausschuß, Landes- direktor). Auch der Kreis besorgt manche Angelegenheiten z. B. Wegebauten, Armenpflege, Entwässerungsangelegenheiten u. a. selbst. Aus den größern ländlichen Gutsbesitzern, den Land- und Stadtgemeinden werden Personen gewählt, Kreistagsabgeordnete genannt, die zusammen den Kreistag bilden. Die Beschlüsse des Kreistages hat der Kreisausschuß auszuführen. Derselbe besteht aus dem Landrat und 6 Mitgliedern, welche vom Kreistage aus der Zahl der Kreisangehörigen auf 6 Jahre gewählt werden. Der Landrat wird vom Könige ernannt. Beamte des Kreises sind: der Kreis- schulinspektor, Kreisarzt, Kreiswundarzt, Kreistierarzt, Kreisbaumeister, Kreissteuerein- nehmer. Zur Ausübung der vollziehenden Polizei stehen dem Landrat Gendarmen zur Verfügung. Die Stadtbezirke werden von dem Magistrat und der Stadtverordneten-Versamm- lung verwaltet. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister, dem Beigeordneten, dem Kämmerer und einer Anzahl von Ratsmännern oder Ratsherren (in größeren Städten Stadträten). Der Bürgermeister und der Kämmerer werden von der Stadt (Stadtverord- neten-Versammlung) auf 12 Jahre gewählt und beziehen ein Gehalt. Die übrigen Mit- glieder werden auf 6 Jahre gewählt und beziehen gewöhnlich kein Gehalt; ihr Amt ist ein Ehrenamt. Alle Magistrats-Mitglieder bedürfen der Bestätigung der Regierung. Der Magistrat hat auf Ordnung in der Stadt zu sehen, hat mit Hilfe des Kämmerers die Gelder der Stadt zu verwalten, die Gemeinde-Beamten anzustellen und zu beaufsichtigen, die Verfügungen der vorgesetzten Behörde auszuführen. — Die Mitglieder der Stadt- verordneten-Versammlung werden von den Bürgern ans 6 Jahre gewählt. Ohne Bewilli- gung dieser Behörde darf der Magistrat keine städtischen Gelder verausgaben. Sie hat auch Beschluß zu fassen über Aufbringung von Gemeindesteuern. Der Gemeindevorstand auf dem Dorfe wird von der Gemeinde gewählt und besteht aus dem Schulzen und zwei Schöffen (Schöppen, Gerichtsmännern, Dorfgeschworenen). Der Amtsvorsteher wird vom Oberpräsidenten auf 6 Jahre ernannt. In denjenigen Amts- bezirken, die nur aus einer Gemeinde oder einem selbständigen Gutsbezirke bestehen, ist der Gemeinde- bez. Gutsvorsteher zugleich Amtsvorsteher. Unter dem Oberpräsidenten steht in jeder Provinz ein Provinzial-Schul-Kollegium, welches die höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Progymnasien) und die Schul- lehrer-Seminare zu beaufsichtigen hat. — Die Rechtspflege wird durch Gerichte aus- geübt. Es gibt Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. — Die Angelegenheiten der protestantischen Kirche werden durch den Oberkirchenrat in Berlin geleitet, unter welchem in den Provinzen die Konsistorien stehen. Die Mitglieder der letztern sind Kon- sistorialräte; an der Spitze steht der Konsistorial-Präsident und ein General-Superintendent. Unter den Konsistorien stehen die Supcrintendentnren (Diözesen), deren jede mehrere Kirch- spiele umfaßt. Die Geistlichen einer Diözese stehen unter dem Superintendenten. Die Katholiken verteilen sich in kirchlicher Beziehung in folgende Bistümer: Ermland, Kulm, Posen-Gnesen, Breslau, Münster, Paderborn, Cöln, Trier, Osnabrück, Hildesheim, Fulda, F. Hirts Realienbuch. Nr. 3. Z

7. Nr. 22 - S. 57

1904 - Breslau : Hirt
§ 29. Friedrich Wilhelm I. 57 Trüge Leute hat er wohl selbst mit dem Stocke zur Arbeit getrieben. — Bauern und Arbeiter wurden damals von den Gutsherren und Beamten oft schlecht behandelt (§ 28, 5). Da verbot der König das Schlagen derselben. Wer dieses Gebot übertrat, sollte eingesperrt und bei Wieder- holung des Unrechts sogar gehängt werden. — Er verordnete, daß die Bauern wöchentlich höchstens drei Tage Hosedienste tun sollten, damir sie ihre eigenen Wirtschaften besorgen und Freude an denselben haben könnten. — Manche Beamte mißbrauchten das Recht, nach welchem sie von den Bauern bei Dienstreisen Vorspanndienste fordern durften. Da schrieb der König: „Ich will nicht, daß die Herren Beamten mit den Pferden meiner Bauern spazieren fahren!" — Auch den Schulzwang führte er ein und gründete viele Volksschulen, in Ostpreußen allein über 1000. Oft hat er selbst solche Schulen besucht. — Den Handwerksmeistern befahl er, die Lehrjungen in guter Zucht zu halten und zu keiner Hausarbeit zu verwenden, damit sie ihr Handwerk gründlich erlernen könnten. So nahm sich der König besonders der armen und bedrängten Untertanen an. b. Friedrich Wilhelms Bedeutung liegt ferner in der Art, wie er die Verwaltung regelte und die Staatseinnahmen vergrößerte. Er setzte als oberste Behörde das Generaldirektorium ein, in welchem er selbst den Vorsitz führte und die Entscheidungen traf. In allen Verwaltungszweigen führte er die größte Sparsamkeit ein. Dabei hielt er bei seinen Beamten auf Ordnung und Pünktlichkeit, sorgte dafür, daß immer einer den andern beaufsichtigte und schuf so einen Beamtenstand, der noch heute eine Säule des Staates ausmacht. Er überzeugte sich selbst auf seinen jährlichen Be- sichtigungsreisen davon, wie seine Befehle ausgeführt wurden. Und wehe dann dem Beamten, den er unpünktlich oder gar unehrlich fand! Ob er Torschreiber, Domänenrat oder Minister war, er wurde aufs nach- drücklichste bestraft. — Durch die Hebung des Nährstandes und durch die Gewöhnung des Volkes an Ordnung, Arbeit und an eine einfache Lebens- weise gelangte dasselbe bald zu ansehnlichem Wohlstände und konnte leicht die nicht unbedeutenden Staatslasten tragen. Die große Sparsam- keit des Königs in seinem Hofhält und in der ganzen Verwaltung füllte bald die Staatskasse, so daß er einen Schatz von 26 Millionen Mark hinterließ. o. Dem Heerwesen widmete er die größte Sorgfalt. Er vermehrte das Heer von 40000 aus 84000 Mann. Es bestand teils aus Landeskindern, teils aus angeworbenen fremden Leuten. Bei der Aushebung derselben scheuten der König und seine Offiziere selbst vor grober Gewalttätigkeit nicht zurück. Auch war die Behandlung der Soldaten oft eine sehr grau- same. Die härteste Strafe war das Spießrutenlaufen. Aber in dem Heere waltete auch eine Ordnung, die es zum „Wunderwerke der Welt" machte. Des Königs treuer Gehilfe bei der Ausbildung der Soldaten war der „alte Dessauer", der den eisernen Ladestock, den Gleichschritt und das gleich- mäßige Schnellfeuer einführte. — Besonders liebte der König lange Sol- daten, und sein Leibregiment in Potsdam war eine wahre Riesengarde.

8. Nr. 22 - S. 24

1904 - Breslau : Hirt
24 § 15. Das Leben im Mittelalter. ieute führten durch die Alpenpässe jene Produkte des Morgenlandes, die während der Kreuzzüge auch der gemeine Mann kennen gelernt hatte, in ihre Heimat und verschickten sie nach Norddeutschland. Mit dem Reichtum wuchs die Macht der Städte. — Die oft geldbedürftigen Fürsten gewährten ihnen für Unterstützung an Geld und Truppen Freiheiten und Rechte. Ja, ihrer viele erlangten völlige Unabhängigkeit von ihren Landesherren und erkannten nur die Oberhoheit des Kaisers an. Sie hießen freie Reichsstädte. 3. Städtebündnisse. Schon zur Hohenstaufenzeit waren viele Glieder des Adels entartet und Raubritter geworden. Sich gegen solche zu schützen, Land- und Wasserwege in gutem Zustande zu erhalten, und um ihre Frei- heiten zu verteidigen, verbanden sich die Städte. Der mächtigste Städte- bund war die Hansa, die 1241 durch einen Vertrag zwischen Hamburg und Lübeck entstand. Bald gehörten die wichtigsten Städte Norddeutsch- lands dem Bunde an, deren Kaufleute Kontore in London, Bergen und Nowgorod hatten. Die Flotten und Heere der Hansa bezwangen den Dänenkönig, und etwa dreihundert Jahre lang beherrschte sie die Nord- und Ostsee. C. Der Bauernstand umfaßte im Mittelalter freie Bauern und Leib- eigene oder Hörige. Der freie Bauer saß auf seinem ererbten Gute und galt als freier Mann; er nahm teil an der Rechtsprechung und war wehr- fähig. Der Hörige hatte keinen eigenen Besitz. Er war Knecht des ritter- lichen Grundherrn oder Pächter eines Gutes, das diesem oder einem Klo- ster gehörte. Ihm stand nicht das Recht zu, Waffen zu tragen oder seine Sache vor Gericht selbst zu führen. — Mit der steigenden Macht und Entartung der Ritter wurde aber die Lage der Bauern schlimm. Die Hörigen wurden aufs härteste bedrückt durch Abgaben und Fronen. Selbst die freien Bauern verloren vielfach ihre Freiheit. Nur in manchen Gegen- den behaupteten sie dieselbe, so in der Schweiz (s. § 17. A.), in Friesland und in Niedersachsen. Besonders drückend waren die Frondienste und das gutsherrliche Jagdrecht. Wehe dem Bauer, der sich und seine Fluren vor dem zahlreichen Wild selbst schützen wollte! — Die nach dem slavischen Osten als Ansiedler ausgewanderten Bauern behielten länger ihre Freiheit: erst nach dem 30jährigen Kriege sind sie „hörig" geworden. D. Kunst. 1. Sie entwickelte sich im Zeitalter der Hohenstaufen zu hoher Blüte; gepflegt wurde sie an Fürstenhöfen und in Ritterburgen. Namentlich die Dichtkunst ward von ritterbürtigen Männern geübt. Sie verherrlichten in ihren Liedern die Himmelskönigin Maria, sangen aber auch „von Lenz und Liebe, von seliger, goldener Zeit" (Minnesänger) und priesen die großen Taten der Helden. Besonders Karl der Große wurde durch sie der Mittelpunkt eines förmlichen Sagenkreises. In ihren Liedern gaben sie ihrer Freude über die Schönheit des Vaterlandes, aber auch ihrem Schmerz über die Zerrissenheit desselben beredten Ausdruck, so Walter von der Vogelweide. Mit dem Verfall des Rittertums verklang auch der Minnesang. Die Poesie fand eine Heimstätte bei den Bürgern. Ehrsame Handwerksmeister

9. Nr. 22 - S. 65

1904 - Breslau : Hirt
30. Friedrich Ii., der Große. 65 er trocken. Etwa dreihundert neue blühende Dörfer gründete er in jenen früher verödeten Gegenden und konnte voll Freude ausrufen: „Da habe ich mitten im Frieden eine ganze Provinz gewonnen." Nach, feinem Ausspruche sollte keine Handbreit Boden im Lande unbenutzt bleiben. — Er empfahl den Anbau neuer Futterkräuter, so den des Klees und der Lupine, vor allem führte er den Anbau der Kartoffel ein, da wo man sich sträubte, mit Gewalt. Auch der Viehzucht wandte er seine Aufmerksam- keit zu. Er führte das spanische Edelschaf ein und kaufte viele tausend Stück Rindvieh, die er an arme, aber fleißige Landwirte verschenkte. Auch empfahl er die Fisch- und Bienenzucht. — Seine Domänen machte er zu Musterwirtschaften. Durch sie wurde ein besseres Wirtschaftsversahren im ganzen Lande bekannt, z. B. der Fruchtwechsel und die Stallfütteruug. — Eifrige Förderung erfuhr die Forstwirtschaft durch den König. — Auch er schützte die Bauern vor schlechter Behandlung durch Gutsherren und Beamte und gründete viele Landschulen. 4. Den Adel, der im Siebenjährigen Kriege außerordentliche Opfer an Gut und Blut gebracht hatte, und der darum sehr verschuldet war, unterstützte er, indem er die Landschaftsverbände gründete, die dem hilfs- bedürftigen Rittergutsbesitzer für geringe Zinsen Kapitale liehen. Die Offizier- und höheren Beamtenstellen gab er gern an Adelige. 5. Dem Bürgerstande half er auf durch Einführung neuer Er- werbszweige, wie der Porzellanfabrikation, der Spitzenklöppelei u. a., und durch Hebung der Leinen-, Seiden-, Sammet- und Baumwollenindustrie. Tüchtige und tatkräftige Bürger unterstützte er bei der Anlage neuer Werk- stätten und Fabriken mit Geld. Der König legte auch selbst Fabriken an, die er später an die Leiter derselben, die sich bewährt hatten, verschenkte. Auch zog er Einwanderer in die Städte, die Gewerbszweige trieben, die in seinem Lande noch fehlten. Das Hüttenwesen nahm namentlich in Schlesien durch den Grafen von Reden einen hohen Aufschwung. Zur Belebung des Handels gründete er die Königliche Bank, die für billige Zinsen dem Kaufmann Geld darlieh. Unter Friedrichs Regierung wurde allgemein viel getan zur Hebung des Flußverkehrs durch den Bau von Kanälen (Bromberger, Plauescher, Finow- und Johannisburger Kanal) und Strom- regulierungen. Gern gab er Geld her zum Aufbau von Häusern; er sprach: „Ich habe kein größeres Vergnügen, als wenn ich einem armen Manne kann ein Haus bauen lassen." Aufs eifrigste betrieb er die Verbesserung der Feuerlöschordnung in Stadt und Land. — Alle diese Arbeiten kosteten viel Geld; das entnahm er aber nicht der Staatskasse, sondern seinen eigenen Einnahmen, da er von der Summe, die er sich zu seinem Privat- gebrauch ausgesetzt hatte, nur etwa ein Sechstel selbst verbrauchte. So sorgte der König unausgesetzt für das Große und für das Kleine, um vor allem die Lage der niederen Stände zu verbessern. 6. Auch der Rechtspflege wandte Friedrich die größte Aufmerksamkeit zu. Bald nach seinem Regierungsantritte schaffte er die Folter ab. Er er- strebte ein schnelles und gerechtes Gerichtsverfahren, beugte sich selber unter F. Hirts Nealicnbuch. Nr. 20. 5

10. Nr. 22 - S. 72

1904 - Breslau : Hirt
72 § 32. Friedrich Wilhelm Hl halt ward auf das einfachste eingerichtet; die Majestäten gaben ihre silbernen und goldenen Geräte und ihre Schmucksachen hin, und so konnte die schwere Kriegsschuld schon nach kurzer Zeit bezahlt werden. Dadurch wurde das Land die drückende Einquartierung der Franzosen los, die nach den Frie- densbedingungen bis zur Bezahlung der Kriegsschuld in Preußen bleiben sollte. — Der Preußische Staat war vor allem dadurch an den Rand des Verderbens gekommen, daß der Bürger- und Bauernstand in stumpfer Gleichgültigkeit gegen die Geschicke des Vaterlandes befangen war, und daß dem ganzen Volke der ernste religiöse Sinn verloren gegangen war. „Weil wir von Gott abgefallen sind, darum sind wir gesunken", schrieb damals die Königin Luise. Darum nahmen der König und Stein heilsame Ver- besserungen vor, um im Volke eine regere Teilnahme am Ergehen des Staates und einen sittlichen, religiösen und opferwilligen Geist zu erwecken. Der Bauernstand war damals noch erbuntertänig, d. h. der Bauer war nicht selber Besitzer von Grund und Boden; dieser gehörte dem Guts- herrn, der an Abgaben und schweren Frondiensten meist soviel forderte, daß der Bauer nur gerade das von dem Ertrage der Äcker behielt, was er notwendig brauchte. Ohne Erlaubnis des Gutsherrn durfte der Bauer seinen Wohnsitz nicht verlassen, seine Kinder kein Gewerbe erlernen lassen und selbst nicht einmal heiraten. Diese Erbuntertänigkeit hob der König auf. So wurde der Bauer freier Eigentümer seiner Äcker, an deren Ertrag er seine Freude hatte. Den Bürgern in den Städten gab der König 1808 eine Städte- ordnung, durch die sie das Recht erhielten, aus ihrer Mitte Stadtverord- nete zu wühlen. Diese erwählten wieder den Magistrat mit dem Bürger- meister an der Spitze, doch bedurfte diese Wahl der Bestätigung der Regierung. Auf diese Weise erlangten die Bürger Anteil an der Verwaltung des städtischen Vermögens und der Stadtangelegenheiten. Des Königs treuer Berater im Heerwesen war General Scharnhorst. Auf seinen Rat wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Seit dieser Zeit muß jeder Preuße, der körperlich kräftig ist, Soldat werden. Die angeworbenen Fremdlinge im Heere wurden entlassen, die entehrenden Strafen der Soldaten abgeschafft, und bald galt es für eine Ehre, des Königs Rock zu tragen. — Da der König nicht mehr als 42000 Soldaten halten durfte, so wurden die Rekruten schnell ausgebildet, dann entlassen und andere eingezogen. Aber wenn der König rief, so mußten die Ent- lassenen, die Landwehr, wiederum zu den Fahnen eilen. Der Freiherr vom Stein erschien Napoleon bald gefährlich; darum wurde er geächtet; doch gelang es ihm, nach Rußland zu entfliehen. Der König aber regierte in Steins Sinne weiter, und bald trugen die Ver- besserungen ihre Früchte: allerwürts regte sich die Vaterlandsliebe und der Haß gegen die fremden Bedrücker. Fichte hielt an der neugegründeten Üniversität zu Berlin seine zündenden „Reden an die deutsche Nation". Der Turnvater Jahn stählte durch feine Turnerei die Kräfte von jung und alt und nährte glühenden Franzosenhaß in den Herzen seiner Freunde.
   bis 10 von 71 weiter»  »»
71 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 71 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 7
3 2
4 8
5 3
6 0
7 0
8 4
9 0
10 23
11 1
12 3
13 5
14 0
15 1
16 1
17 0
18 0
19 0
20 0
21 1
22 2
23 0
24 1
25 5
26 36
27 2
28 1
29 4
30 1
31 0
32 0
33 3
34 6
35 2
36 5
37 17
38 1
39 33
40 0
41 3
42 0
43 0
44 0
45 1
46 0
47 15
48 0
49 1

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 89
1 151
2 8
3 74
4 98
5 67
6 194
7 29
8 15
9 88
10 76
11 171
12 217
13 31
14 13
15 23
16 544
17 399
18 35
19 56
20 2
21 261
22 16
23 96
24 324
25 20
26 37
27 70
28 98
29 61
30 10
31 4
32 6
33 21
34 49
35 12
36 23
37 46
38 182
39 75
40 49
41 42
42 376
43 20
44 73
45 79
46 13
47 46
48 97
49 65
50 97
51 50
52 11
53 4
54 88
55 12
56 32
57 26
58 21
59 70
60 40
61 71
62 37
63 6
64 71
65 51
66 20
67 37
68 41
69 36
70 243
71 102
72 71
73 18
74 14
75 69
76 80
77 326
78 35
79 145
80 44
81 95
82 100
83 66
84 320
85 55
86 43
87 42
88 11
89 12
90 36
91 82
92 253
93 26
94 132
95 60
96 14
97 38
98 69
99 16

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 0
3 0
4 1
5 12
6 0
7 4
8 0
9 1
10 1
11 0
12 1
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 1
20 0
21 2
22 0
23 0
24 0
25 0
26 0
27 0
28 0
29 0
30 3
31 0
32 0
33 13
34 0
35 4
36 0
37 0
38 0
39 13
40 0
41 0
42 0
43 2
44 15
45 0
46 0
47 2
48 1
49 0
50 2
51 0
52 11
53 0
54 2
55 1
56 0
57 4
58 1
59 0
60 2
61 7
62 3
63 0
64 0
65 3
66 3
67 1
68 0
69 0
70 0
71 1
72 0
73 1
74 0
75 3
76 2
77 0
78 0
79 1
80 6
81 10
82 0
83 1
84 1
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 0
92 0
93 0
94 1
95 0
96 2
97 0
98 5
99 20
100 2
101 1
102 0
103 2
104 0
105 0
106 2
107 0
108 0
109 1
110 0
111 3
112 1
113 0
114 3
115 0
116 0
117 0
118 0
119 0
120 0
121 0
122 6
123 0
124 0
125 1
126 0
127 0
128 0
129 2
130 3
131 1
132 0
133 5
134 0
135 0
136 3
137 0
138 0
139 0
140 0
141 0
142 6
143 0
144 0
145 30
146 0
147 0
148 0
149 0
150 0
151 11
152 2
153 0
154 6
155 12
156 1
157 16
158 0
159 2
160 0
161 1
162 0
163 0
164 0
165 2
166 7
167 0
168 0
169 0
170 2
171 0
172 4
173 2
174 4
175 3
176 1
177 3
178 0
179 1
180 0
181 0
182 2
183 9
184 1
185 0
186 0
187 0
188 5
189 0
190 0
191 0
192 0
193 0
194 1
195 1
196 1
197 0
198 1
199 2